Steuererklärungs-Sprint – Änderungen, Neuerungen und Hinweise

(Für Privatpersonen, Nebenerwerbler und Unternehmer ohne festes Steuerbüro)

 

Falls du deine Steuererklärung 2022 noch nicht abgegeben hast, ist jetzt die letzte Gelegenheit dazu.  Bis zum 02. Oktober müssen die Dokumente (Umsatz- und Einkommenssteuererklärung) bei den Behörden angekommen sein. Sonst werden Verzugsgebühren fällig. Je nach Höhe der Rückerstattung können die sehr empfindlich sein.

Noachfolgend verraten wir dir, was du bei der Erstellung deiner Steuererklärung beachten solltest:

 

Viele Pauschalbeträge fallen in die Zeit der Steuererklärung für 2022. So auch die Entfernungspauschale, die nun bei 0,38 € ab dem 21. Kilometer steht. Doch auch die Umzugskostenpauschale wurde angehoben – seit dem 01. April 2022 beträgt diese nun 1.476 € für Verheiratete, 886 € für Ledige und 590 € für jede weitere Person. Wer außerdem als Arbeitnehmer keine Energiepauschale von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann sich diese über die Steuererklärung sichern.

 

Auch im vergangenen Jahr war Homeoffice ein großes Thema, dementsprechend ist dies auch in der Steuererklärung zu berücksichtigen. So gilt die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 € pro Tag, maximal jedoch 600 €. Wenn das Zimmer, aus dem heraus man im Homeoffice arbeitet, tatsächlich der Mittelpunkt der Arbeitstätigkeit ist, lässt sich unter Umständen sogar alles absetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für die Zeiten, in denen man im Homeoffice arbeitet, keine Entfernungspauschale anzugeben ist.

 

Eine große politische Neuerung war die Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 € im Oktober 2022, doch auch im Bereich sozialer Unterstützungen gibt es einige Neuerungen in der Steuererklärung zu beachten. Demnach ist der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen an Bedürftige, parallel zum Grundfreibetrag, auf 10.347 € gestiegen. Die Kindergeldraten im Jahr 2022 betrugen 219 € für das erste und zweite, 225 € für das dritte und 250 € für jedes weitere Kind. Der Kinderfreibetrag stieg auf 5.620 €, der Erziehungsfreibetrag auf 2.928 €.

 

Im Arbeits- und Unternehmenskontext ist anzumerken, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für das Jahr 2022 auf 1.200 € erhöht wurde. Außerdem ist der Verlustrücktrag auf zwei Jahre begrenzt. Zudem gab es eine relevante rückwirkende Änderung: Der Jahreszins für Steuererstattungen und -nachzahlungen sinkt zum 01. Januar 2019 auf 1,8 % pro Jahr (vorher 6 %).

 

Für Sparer liegt der Pauschbetrag nun bei 1.602 € für Verheiratete bzw. 801 € für Singles. Bis zu dieser Höhe muss also keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge geleistet werden. Grundsätzlich gilt dies auch für Fonds und ETFs, jedoch wirkt die Abgeltungssteuer auch nur dann, wenn man mit den Anlagegeschäften Gewinn erwirtschaftet und mit seinen Gesamteinkünften oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Noch eine positive Nachricht: Die Vorabpauschale entfällt für die Jahre 2021 und 2022 aufgrund des negativen Basiszins.

 

Auch bei einer Vermietung lauern Fallstricke für die Steuererklärung. Grundsätzlich können Vermieter Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung als Werbungskosten geltend machen, Einnahmen müssen versteuert werden. Dies gilt übrigens auch für Vermietungen über Plattformen wie beispielsweise AirBnB. Hier meldet die Plattform Einnahmen über 2.000 € automatisch an das Finanzamt, um Steuerhinterziehung präventiv zu bekämpfen.

 

Grundsätzlich empfiehlt es sich sehr, eine Steuererklärung auszufüllen. Eine Vielzahl an Arbeitsmitteln von technischen Geräten über Möbel und Schreibmaterial bis hin zu berufsspezifischer Kleidung und Werkzeug ist absetzbar. Wichtig ist jedoch, möglichst viele Belege vorzuhalten. Denn vor allem im Unternehmerumfeld prüft das Finanzamt schnell nach. Die wichtigsten Belege sind die Jahressteuerbescheinigungen, Beitragsbescheinigungen von Versicherungen, Belege und Rechnungen im Allgemeinen sowie für Spenden sowie Fahrtkostenbelege.

 

Mit diesen Hinweisen kann die Steuererklärung 2022 fast nicht mehr schief gehen! Wichtig ist allerdings noch: dass du deine Steuererklärung in Absprache und gegebenenfalls mit Unterstützung von Fachmenschen anfertigst, die auf individuelle Fragen besser eingehen können.