Nach der Steuererklärung ist vor der Steuererklärung!

Daher gilt es bereits früh alles im Blick zu haben oder bei der aktuellen Steuererklärung noch Anpassungen vorzunehmen. Damit alles gut geht, haben wir für dich ein Steuer-Update für Oktober vorbereitet. 

 

Wenn du deine Steuererklärung bereits eingereicht habst, kann es mehrere Wochen bis zum Erhalt des Steuerbescheides dauern – dies lässt sich unter Umständen durch die Nutzung der digitalen Steuererklärung und eine frühe Einreichung verhindern!  

Wenn der Bescheid eingetroffen ist, solltest du schnellstmöglich das Ergebnis mit deiner Rechnung vergleichen – Einsprüche sind nur im Zeitraum von einen Monat nach Erhalt des Bescheides möglich! Ein Einspruch ist formlos, allerdings zwangsläufig schriftlich an das Finanzamt zu stellen. Beachte auch den Erläuterungsteil des Steuerbescheides, denn hier kannst du mögliche Differenzen transparent nachvollziehen. 

Es weihnachtet auch bei den Steuern

Mit Blick auf eine hoffentlich erfolgreiche Saison und das Weihnachtsfest kommen auch Betriebsfeiern in den Fokus von Unternehmen – vielleicht auch bei dir. Dabei sind Ausgaben für Betriebsfeiern bis 110 € pro Person und Feier für dich steuerfrei  – Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an.  

Zu den 110 € zählen neben Verpflegung jedoch u.a. auch Unterhaltung, Ausgaben für Räumlichkeiten, Transport und so weiter. Bei der Umsatzsteuer zählen diese 110 € jedoch als Freigrenze – bei Übertretung dieser Grenze entfällt der Vorsteuerabzug komplett. Der aktuelle Entwurf des Wachstumschancengesetzes sieht übrigens eine Anhebung dieser Grenze auf 150 € ab dem 01. Januar 2024 vor. 

Ausblick: Reformen 

Eine mögliche Reform könnte sich bei Berufskrankheiten andeuten: Erstmals wurde eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit durch das Bundessozialgericht anerkannt. Hierbei handelt es sich um eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei einem Rettungssanitäter. In Zukunft könnten weitere ähnliche Fälle vor Gericht landen. 

Außerdem startete der Freistaat Bayern ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht, da die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer auf Immobilien seit 14 Jahren nicht mehr angepasst wurden.